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AGB'S

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fairy Skin GmbH Schweiz (Stand: 18.02.2022)

 

1. VERTRAGSSCHLUSS 1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Fairy Skin GmbH so weit im Einzelfall nichts anders vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Fairy Skin GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer Behandlungen in den Kosmetikstudios von Fairy Skin GmbH Studios nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.

 

1.2. Vertragsschluss im Studio

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Die Fairy Skin GmbH ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit der Fairy Skin GmbH aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die Fairy Skin GmbH gekündigt wurde. Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 5.4.2. entsprechend. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.

 

1.3. Online-Vertragsschluss

Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Die Fairy Skin GmbH speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Die Fairy Skin GmbH ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit der Fairy Skin GmbH aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die Fairy Skin GmbH gekündigt wurde. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

 

1.4. MemberCard

Dem Mitglied wird im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online- Vertragsschluss eine Membercard in unserem Datensystem erstellt für die Nutzung seiner gebuchten Dienstleistungen.  Die Membercard kann nicht auf andere übertragen werden, um die gebuchten Dienstleistungen zu nutzen muss jeweils ein Terminvereinbart werden. Die Kunden müssen sich bei jedem Termin ausweisen können.

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1.5. Besonderheiten für Jugendliche

Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

 

2.0. Zusatzleistungen

Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

3.0. Gebühr bei regelmässig wiederkehrenden Zahlungen

Soweit auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen den Parteien vereinbart, hat das Mitglied eine regelmässig wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale in der vereinbarten Höhe zu leisten hat.

 

3.1. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten

 

3.2. Das Mitglied ist verpflichtet, der Fairy Skin GmbH bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail- Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der Fairy Skin GmbH (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post, an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail, an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

 

3.2.1. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der Fairy Skin GmbH unverzüglich mitzuteilen.

 

3.5. Konsumverbote / verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

 

4. BEITRÄGE

 

4.1. Fälligkeit der Beiträge

 

4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

 

4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die MemberCard am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

 

4.1.3 Ist auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen Parteien eine wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale vereinbart, wird diese, soweit nichts anderes bestimmt ist, erstmals zu Beginn des übernächsten Monats nach Vertragsbeginn fällig, danach jeweils nach weiteren 6 Vertragsmonaten jeweils zum Monatsersten.

 

4.1.3 Ist auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise zwischen Parteien eine wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale vereinbart, wird diese, soweit nichts anderes bestimmt ist, erstmals zu Beginn des übernächsten Monats nach Vertragsbeginn fällig, danach jeweils nach weiteren 6 Vertragsmonaten jeweils zum Monatsersten.

 

4.2. Preisanpassungsrecht

 

4.2.1 Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist die Fairy Skin GmbH berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Fairy Skin GmbH wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

 

4.2.2. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermässigt, ermässigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermässigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

 

4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für die MemberCard) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Fairy Skin GmbH hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligem Beitragen und Gebühren aufweist.

 

4.4 Zahlungsverzug

4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Fairy Skin GmbH sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

 

4.4.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeträgen entspricht, in Verzug, ist die Fairy Skin GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Fairy Skin GmbH berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

 

 

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

 

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestvertragslaufzeit). Wünscht der Member ein erneutes Abonnement muss dieses erneut neu abgeschlossen werden.

 

5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

 

5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied

 

5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.

 

5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige kann auch über den Selfservice-Bereich und das Kontaktformular auf der Website der jeweiligen Marke; per Brief an die Fairy Skin GmbH Neue Winterthurerstrasse 79, 8304 Wallisellen oder per E-Mail erfolgen.

 

6. HAFTUNG DER Fairy Skin GmbH

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Fairy Skin GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmässig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der Fairy Skin GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der Fairy Skin GmbH.

 

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäss Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die RSG Group ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäss Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

 

7.2. Änderungen dieser AGB

Die Fairy Skin GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmässig vertrauen dürfen. Die Fairy Skin GmbH wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

 

7.3. Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Fairy Skin GmbH aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die Fairy Skin GmbH auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.

 

7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie des dessen übrige Bestimmungen unberührt.

 

7.5. Vertragssprache

 

Vertragssprache ist deutsch.

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§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

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1 Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Wallisellen. 


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